Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft bei den LandFrauen?
Sie möchten gerne unsere Ziele unterstützen?

Jede Frau ab 18 Jahren kann Mitglied werden. Minderjährige können durch ihre gesetzlichen Vertreter angemeldet werden.
Mit ihrer Mitgliedschaft treten Sie dem LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V. bei, dessen Satzung Sie damit anerkennen. Den Inhalt der Satzung erfahren Sie über den Ortsverein oder den Kreisverband.

Ihr Beitritt erfolgt über einen Ortsverein, bei dem Sie sich anmelden. Welcher Ortsverein für Sie zuständig ist oder wo Sie beitreten möchten, können Sie auch über den Kreisverband erfahren.

Übersicht der Kreisverbände und Ortsvereine

Welche Vorteile haben Sie durch eine Mitgliedschaft beim LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V.?

Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, Veranstaltungen und Angebote Ihres und anderer Ortsvereine – auch auf Kreis- und Landesebene – zu besuchen, auf Bildungsreisen mitzugehen aber auch Bildungsveranstaltungen und soziale, gesellschaftliche und politische Themen selbst mitzugestalten. Sie sind während aller Aktivitäten in Zusammenhang mit dem LandFrauenangebot versichert, egal ob Sie z.B. ein Sportangebot wahrnehmen oder einen Computerkurs besuchen.

Benefit-Aktion

Durch eine Mitgliedschaft im LandFrauenverband Württemberg-Baden erhalten Sie bei Vorlage Ihres Mitgliedsausweises im Rahmen der Benefit-Aktion bei folgenden Anbietern Rabatte:

  • Manufaktur Geiger GmbH – 10% auf Einkäufe im Verkaufsraum 
  • PIKAPAK  – Hier erhalten Sie einen Rabatt von 15% über einen Rabattcode (diesen erfragen Sie bitte bei Ihrem Orts- oder Kreisvorstand)
  • Wäschekrone gewährt den Landfrauen vom 01.01.-31.12.2025 einen Landfrauen-Rabatt in Höhe von 5 %.
    Der Rabatt ist gültig für den Online-Shop mit einem Rabatt-Code (diesen erfragen Sie bitte bei Ihrem Orts- oder Kreisvorstand)
    Der Rabatt gilt auch bei einem Einkauf im Fabrikverkauf in Laichingen, Hirschstraße 98 (auf vorrätige Ware) Rabattcode oder Landfrauen-Ausweis einfach an der Kasse vorlegen.
  • Burda-VerlagExklusiv erhalten Mitglieder des LandFrauenverbandes 40 % Rabatt auf den regulären Abopreis von folgenden vier Zeitschriften:
    – Mein schöner Garten (12 Ausgaben für 35,28 € statt 58,80 €)
    – Mein schönes Land (6 Ausgaben für 18,72 € statt 31,20 €)
    – Mein schöner Landgarten (6 Ausgaben für 21,42 € statt 35,70 €)
    – Meine gute Landküche (6 Ausgaben für 21,24 € statt 35,40 €)
    Weitere Informationen zu diesem Angebot erhalten Sie bei Ihrem Orts- oder Kreisvorstand.
  • Alblust – beteiligt sich mit der 5-für-4-Aktion, diese gilt beim Abschluss eines persönliches Abos (den Zugang dazu erfragen Sie bitte bei Ihrem Orts- oder Kreisvorstand).

Sonstige Vorteile

Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich als Einzelhelfende engagieren, können Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann. Erkundigen Sie sich hier: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende

Ehrenamtskarte kommt – jetzt Initiative vor Ort ergreifen!
Gute Nachrichten für das Ehrenamt: Ab Mitte 2025 wird die Ehrenamtskarte schrittweise in Baden-Württemberg eingeführt! Damit setzt das Land ein wichtiges Zeichen zur Anerkennung und Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements – auch für die unermüdliche Arbeit der LandFrauen.
Jetzt liegt es an uns, die Einführung aktiv zu unterstützen! Ab dem 27. Februar können Landkreise und kreisfreie Städte ihr Interesse an einer Beteiligung beim Landesministerium für Soziales, Gesundheit und Integration anmelden. Wir rufen deshalb die Kreisvorstandschaften dazu auf, frühzeitig das Gespräch mit Bürgermeister:innen und Landrät:innen zu suchen und sie zu ermutigen, die Ehrenamtskarte vor Ort einzuführen. Die Ehrenamtskarte ist eine Chance, ehrenamtliches Engagement sichtbar zu machen und zu würdigen – nutzen wir sie!
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/schrittweise-einfuehrung-der-ehrenamtskarte-in-baden-wuerttemberg