Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die hier abgedruckten Geschäftsbedingungen werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen dem Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V. bzw. dem LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V. und der Teilnehmerin.
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen (AGB)
Rechtsstatus
Das Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.v. ist eine Organisation, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Bildungsbereich verfolgt. Der LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V. ist eine berufsständische Organisation der Frauen in der Landwirtschaft.
Anmeldung
Für alle Veranstaltungen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich.
Anmeldungen sind möglich:
- schriftlich (Olgastraße 83, 70182 Stuttgart)
- per Fax (0711 248927-50)
- per E-Mail (anmeldung@landfrauen-bw.de)
- oder über das Internet unter www.landfrauen-bw.de/bildung
unter vollständiger Angabe folgender Daten:
- Datum und Titel der Veranstaltung
- Name, Vorname
- Anschrift mit Postleitzahl
- Telefon, falls vorhanden Fax und E-Mail
Bei Erhebung einer Teilnahmegebühr zuzüglich Angabe Ihrer Bankverbindung.
Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Anmeldeschluss erhalten die Teilnehmerinnen eine schriftliche Anmeldebestätigung bzw. eine Absage, sollte die Veranstaltung nicht stattfinden.
Die Datenerhebung auf den Anmeldevordrucken ist weder nach einem Gesetz noch nach einer Rechtsnorm vorgeschrieben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier gemachten Angaben freiwillig gemacht werden. (Hinweis gem. § 11 Abs. 2 Satz 3 Landesdatenschutzgesetz).
Gebühren
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen gelten die abgedruckten Entgelte. Zusätzlich können Kosten für Skripte, Kopien, Material, Übernachtung und Verpflegung usw. entstehen. Die volle Zahlungspflicht entsteht auch durch die unangemeldete Teilnahme an einer Veranstaltung.
Bezahlung
Bei eintägigen Veranstaltungen ist die Teilnahmegebühr vor Ort bar zu entrichten. Mehrtägige Veranstaltungen werden per SEPA-Lastschrift abgerechnet.
SEPA-Lastschriftmandat
Das Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V. bzw. der LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V. führen nur noch Lastschriften nach dem SEPA-Lastschriftverfahren durch.
Bei der Anmeldung zu mehrtägigen Veranstaltungen ist von der Teilnehmerin ein SEPA-Lastschriftmandat (siehe Seitenende) zu erteilen. Das Lastschriftmandat wird vom Veranstaltungsanbieter durch die Mandatsreferenznummer und die Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet. Beides geht der Teilnehmerin mit der Anmeldebestätigung zu. Für jede Veranstaltung ist durch die Teilnehmerin ein neues Mandat zu erteilen.
SEPA-Lastschriftmandat für Veranstaltungen
Pre-Notification/Fälligkeitstag für SEPA-Lastschriften
Die Abbuchung des Seminarbeitrages kann je nach Veranstaltung vor oder nach dem Veranstaltungsbeginn erfolgen. Der Zeitpunkt wird in der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben.
Bei Rücklastschriften aufgrund fehlerhafter Angaben der Teilnehmerin, nicht ausreichender Kontodeckung oder ungerechtfertigten Widerrufs werden die Bankgebühren dem/der Kontoinhaberin belastet.
Stornierung/Rücktritt
Der Rücktritt von einer Veranstaltung muss der Geschäftsstelle bis spätestens sieben Arbeitstage nach dem jeweiligen Anmeldeschluss vorliegen, damit keine Kosten entstehen. Falls bei Rücktritt nach diesem Termin keine Ersatzperson verbindlich nachgemeldet wird, wird die Seminar- bzw. Kursgebühr fällig.
Absage durch Veranstalter
Das Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V. bzw. der LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V. kann wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall des/der KursleiterIn oder aus sonstigen zu vertretenden Gründen absagen. Wird eine Veranstaltung abgesagt, verfällt die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats.
Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch wird nach Veranstaltungsende eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Bildungszeitgesetz
Das Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V. ist nach § 7 BzGBW anerkannt. Für Qualifizierungsschulungen für ehrenamtliche Führungskräfte, den Lehrgang zur Übungsleiterin für präventive Gymnastik und kommunalpolitische Seminare kann daher Bildungszeit beantragt werden.
Formulare zur Beantragung beim Arbeitgeber finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de
Versicherungsschutz
Mitglieder des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V. sind auf dem Weg zu und von der Veranstaltung sowie während der Veranstaltung selbst unfallversichert.
Haftung
Bei Verlust oder Diebstahl sowie bei Unfällen von Nichtmitgliedern übernimmt das Bildungs- und Sozialwerk des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V. bzw. der LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V. keine Haftung.
Hausordnung
Der Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes ist Folge zu leisten. Das gilt insbesondere für das Rauchverbot und für das Verbot mit offenem Feuer zu hantieren.
Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen.
Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin einverstanden, dass ihre Kontaktdaten zur Bildung von Fahrgemeinschaften an andere Teilnehmerinnen der Veranstaltung weitergegeben werden. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, jede Nutzung ihr bekannt werdender Daten anderer Teilnehmerinnen zu unterlassen.
Stand: Februar 2020