Um die Weltöffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig der gemeinsame Einsatz gegen undemokratische Strukturen und die Missachtung von Menschenrechten ist, haben die Vereinten Nationen den 15. September zum Welttag der Demokratie erklärt.
In Deutschland gehört die Demokratie zu den Grundlagen des staatlichen Handelns. Sie ist in unserem Grundgesetz als eines der zentralen Strukturprinzipien verankert. Sie ist neben der Herrschaftsform auch als Gesellschafts- und Lebensform zu verstehen.
Garantierte Menschen- und Grundrechte sind individuelle Rechte, die jedem Menschen mit der Geburt zustehen. Sie dienen dem Schutz der Menschenwürde, sind universell, allgemein gültig, unveräußerlich und unteilbar. Sie reichen von Persönlichkeitsrechten und Freiheitsrechten bis hin zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten. Die Menschenrechte sind Grundlage des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Sie gelten für den Umgang zwischen den Menschen und sind durch die staatliche Gewalt zu respektieren und zu schützen.
Zahlreiche Partizipationsmöglichkeiten befördern ein demokratisches Miteinander und eine lebendige Demokratie. Demokratisches Handeln endet nicht bei der Ausübung des Wahlrechts. Demokratie fängt beim Meinungsaustausch, dem Respektieren des anderen oder dem Mitgestalten in der Kommune, in den Vereinen, im Ehrenamt, in der Schule und bei der Arbeit an.