Rund um den Verfassungstag am 23. Mai bringen Einzelne Zweifel und Skepsis in die Debatte um das Grundgesetz ein. Bundespräsident Walter Steinmeier schrieb am 22. Mai 2020 in einem Gastbeitrag in der Süddeutschen Zeitung: „Wie lebendig unsere Demokratie, wie tief verankert und wie hochgeschätzt ihre Grundwerte sind, das zeigt sich doch gerade jetzt in dieser Krise … Wenn die Corona-Krise ein Test für die Demokratie ist, sind Gesellschaften und politische Systeme weltweit auf die Probe gestellt, dann sind viele autokratisch regierte Staaten den Beweis für ihre vergebliche Effizienz und Schnelligkeit bislang schuldig geblieben.“ In Deutschland ist es bislang gelungen, die Infektionskurve flach zu halten und schmerzhafte Beschränkungen zu lockern.

Unter Grundrechten versteht man grundlegende Freiheitsrechte, welche Individuen gegenüber dem Staat besitzen. Der Bundespräsident betonte in dem Beitrag, die Einschränkungen der Freiheitsrechte sind kein Selbstzweck, sondern dienen dem Schutz von Gesundheit und Leben. Zum 71. Geburtstag des Grundgesetzes schrieb Walter Steinmeier: „Bauen wir gemeinsam auf unsere starken Institutionen, auf unsere Grundwerte und das Versprechen, das unser Grundgesetz gibt: ein Leben in Würde und Freiheit, in einem vereinten, freien und demokratischen Europa. Seien wir solidarisch, mit den Kranken und von der Krise Gebeutelten im eigenen Land ebenso wie mit unseren Nachbarn in Europa, von denen ein Teil weit härter getroffen ist als wir.“