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Eine Schwangerschaft darf nicht zur Existenzfrage werden. Mit der Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung setzt sich der Verband dafür ein, dass Mutterschutz und Elterngeld künftig auch für Selbstständige gesetzlich verankert werden.
Der LandFrauenverband Württemberg-Baden e.V. ist dem Bündnis Mutterschutz für Selbstständige beigetreten. Das Bündnis ist ein Zusammenschluss aus Verbänden, Kammern, Vereinen sowie Personen aus Politik, Gesellschaft und Wirtschaft. Gemeinsam fordern sie, dass Mutterschutz und Elterngeld auch für Selbstständige gesetzlich verankert werden.
Warum das für LandFrauen so wichtig ist
Rund 51.000 Frauen sind im LandFrauenverband Württemberg-Baden organisiert, viele von ihnen als Handwerkerinnen, Pflegekräfte, Landwirtinnen, Familienhelferinnen oder Solo-Selbstständige, etwa im Bereich Ernährung und Gesundheit. Für sie kann eine Schwangerschaft schnell zum unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko für Hof, Werkstatt, Praxis oder das eigene Unternehmen werden, denn der gesetzliche Mutterschutz gilt für Selbstständige bislang nicht.
„Eine Schwangerschaft darf nicht zur Existenzfrage werden. Genau das fordern wir bereits in unseren politischen Forderungen: Mutterschutz und Elterngeld auch für Selbstständige“, sagt Karin Rau, Präsidentin des LandFrauenverbands Württemberg-Baden. „Die Gemeinsame Erklärung bündelt dieses Anliegen und verleiht ihm politisches Gewicht.“
Die Forderungen des Bündnisses
Das Bündnis fordert einen gesetzlich verankerten Mutterschutz für Selbstständige auf drei Säulen:
- Einkommensabsicherung in der Schwangerschaft, vor und nach der Geburt
- Verbesserungen und Vereinfachungen beim Elterngeld
- Absicherungsmöglichkeiten und Maßnahmen für den Betrieb
Was der LandFrauenverband besonders wichtig findet
Für den Verband sind vor allem branchenspezifische Lösungen entscheidend:
- Betriebshilfe: Landwirtschaftliche und handwerkliche Betriebe brauchen eine verlässliche, flächendeckend ausgebaute Betriebshilfe, wenn die Betriebsleiterin ausfällt
- Soziale Absicherung: Mithelfende Familienangehörige, Pflegekräfte und Solo-Selbstständige mit schwankendem oder saisonalem Einkommen müssen abgesichert sein. Die Berechnung von Mutterschafts- und Elterngeld muss diese Realität abbilden
Infrastruktur auf dem Land
Der Verband weist zudem auf eine strukturelle Lücke hin: Laut Women Entrepreneurship Monitor 2024/25 gründen Frauen im ländlichen Raum seltener als Männer und seltener als Frauen in Städten. Die TEA-Gründungsquote liegt bei 4,3 Prozent gegenüber 5,4 Prozent. Ein Grund dafür sind fehlende Angebote bei Kinderbetreuung und Pflege.
„Ohne eine bessere Infrastruktur bleibt Mutterschutz für Selbstständige auf dem Land Theorie“, so Karin Rau.