Am Sonntag, den 14. März 2021 finden in Baden-Württemberg Landtagswahlen statt. Rund 7,7 Millionen Menschen in Baden-Württemberg, darunter gut 500.000 Erstwählerinnen und Erstwähler, sind dazu aufgerufen, den 17. baden-württembergischen Landtag zu wählen.
Eine Demokratie ohne Wahlen gibt es nicht, weil nur das Volk seine Vertreter entsenden kann. Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland – ein unabänderlicher Bestandteil unserer Staatsordnung – garantiert die Demokratie und ist letztlich Grundlage dafür, dass jeder Wahlberechtigte aktiv an der Demokratie mitwirken kann. In vielen Ländern ist dies keine Selbstverständlichkeit. Jeder sollte daher das Recht der Mitbestimmung über die Volksvertreter nutzen.
Frauen mussten ihr Recht zu wählen und gewählt zu werden lange erkämpfen. Gleichberechtigung und Demokratie gehören zusammen und unsere Demokratie lebt davon, dass wir eine Stimme haben und diese auch nutzen. Derzeit befindet sich Baden-Württemberg mit einem Frauenanteil von 26,6 % auf dem drittletzten Platz der Länderparlamente.
Die LandFrauenverbände in Baden-Württemberg haben einen gemeinsamen Wahlaufruf formuliert. Diesen finden Sie hier:
P.S.: Das Thema Briefwahl ist gerade in Corona-Zeiten ein wichtiges Thema. Diese muss beantragt werden. Alle Wahlberechtigten haben eine Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde erhalten. Dort finden die Wähler das Antragsformular für die Briefwahl.