Der Gedenktag am 27. Januar 2021 erinnert an den Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz im Jahr 1945. Ein Gedenktag an die Vernichtung von sechs Millionen Menschen ist bedeutsam und notwendig, aber er genügt nicht. Ein Gedenktag entfaltet seine ihm innewohnende Kraft, wenn wir uns dieses menschenverachtenden Geschehens so wahrhaftig erinnern, dass daraus eine innere Haltung, ein moralischer Kompass, Wachsamkeit und Mut erwachsen. Sie sind das Gebot der Stunde.

Im Bundestag und in Landtagen sitzt eine Partei, deren Vorsitzender diese Bestialität als „Vogelschiss“ der Geschichte bezeichnete. NSU Morde fanden statt.  Populistische Äußerungen finden  ein Echo, vieles ist wieder sagbar geworden.

Unsere Demokratie mit ihren Merkmalen der Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung ist keine Selbstverständlichkeit. Das Grundgesetz, das aus diesem menschenverachtenden Abgrund hervorgegangen ist, beginnt mit der großen Mahnung: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Der Staat ist gefordert, sie zu achten und zu schützen. Er hat die Aufgabe, die Menschenrechte und das Recht zu wahren.

Wir Menschen sind gefährdete Wesen. Jede von uns ist aufgefordert, sich sorgfältig zu informieren, das Miteinander mit anderen Menschen täglich neu zu praktizieren, sich nicht in Feindschaft gegen andere hineintreiben zu lassen und rechtzeitig Zivilcourage zu üben,

denn:

„Je mehr Bürger mit Zivilcourage ein Land hat, desto weniger Helden wird es einmal brauchen.“

Journalistin Franca Magnani

Empfehlenswertes Video über die Rede der Überlebenden Anita Lasker-Wallfisch vor dem deutschen Bundestag im Jahr 2018: https://www.youtube.com/watch?v=vix-ia9-Lqk