Elly Heuss-Knapp wurde im Januar 1881 in Straßburg geboren. Da die Mutter kränkelt und sich in Sanatorien aufhält, werden sie und ihre Schwester maßgeblich vom Vater erzogen, zu dem sie eine tiefe Bindung hat. Sie macht ihr Lehrerinnenexamen und ist Mitbegründerin der ersten Fortbildungsschule für Mädchen. Später studierte sie noch Volkwirtschaft.

1908 heiratet sie den Journalisten Theodor Heuss, die Trauung wird durch Albert Schweizer vollzogen. 1910 kommt das einzige Kind zur Welt. Schreibend, unterrichtend, Vorträge haltend verdienen die beiden ihr Geld.  1918 überträgt ihr der Ausschuss der deutschen Frauenverbände das Ressort „Propaganda“ und 1919 erhalten die Frauen das Wahlrecht. An allen Litfaßsäulen sind ihre Zeilen zu lesen: „Frauen werbt und wählt. Jede Stimme zählt. Jede Stimme wiegt. Frauenwille siegt“.

1924 wird Theodor Heuss in den Reichstag gewählt. In der Begegnung mit dem Pfarrer und späteren Bischof Otto Dibelius vollzieht sich die Hinwendung zur aktiven Gemeindearbeit. Das Jahr 1933 bringt eine tiefgreifende Erschütterung: Ihr Mann verliert sein Reichstagsmandat und sie ihre Lehrtätigkeit in der Ausbildung für Sozialpädagoginnen. Um die Familie über Wasser zu halten, wird sie eine sehr erfolgreiche Rundfunk- und Tonfilmwerbegestalterin. Ihre „Erfindung“: mit einem bestimmten akustischen Signal auf eine bestimmte Ware aufmerksam zu machen. Henkel wird ihr bester Kunde.

1946 werden sie und ihr Mann in den Landtag von Württemberg-Baden gewählt. Im Sozialausschuss setzt sie sich dafür ein, dass schulpflichtige Kinder wenigstens eine Mahlzeit am Tag erhalten. 1949 wird Theodor Heuss der erste Bundespräsident. 1950 gründet sie das Müttergenesungswerk. Damit wird  die Gesundheit von Müttern, ihre Belastungen und die Notwendigkeit von Kurmaßnahmen ein politisches Thema.

1952 stirbt sie und wird auf dem Waldfriedhof in Stuttgart beigesetzt.

Empfehlenswerte Literatur:

Ursula Salentin: Fünf Wege in die Villa Hammerschmidt

Übrigens:  1989 gelingt es der Stiftung des Müttergenesungswerkes, diese Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen im Sozialgesetzbuch zu verankern. Heute sind Mütterkuren, Mutter-Kind-Kuren und auch Väter- und Vater-Kind-Kuren Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen.