Vor 72 Jahren – am 23. Mai 1949 – wurde unser Grundgesetz verabschiedet. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft war es damals Aufgabe des Parlamentarischen Rats, eine demokratische Verfassung für den neuen westdeutschen Staat zu erarbeiten.

Neben 61 Männern engagierten sich auch vier Frauen im Parlamentarischen Rat: Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel. Diese vier Mütter des Grundgesetzes setzten gegen anfangs heftigen Widerstand, die Aufnahme des Artikel 3 Abs. 2 in das bundesdeutsche Grundgesetz durch: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Damit wurde der Grundstein für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Gesellschaft gelegt.  Doch viele im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten gesetzlichen Regelungen widersprachen dem Grundrecht auf Gleichberechtigung. Nach Ablauf einer Übergangsfrist sollten diese bis 1953 mit der Verfassung in Einklang gebracht werden. Bundesregierung und Bundestag ließen diesen Termin jedoch verstreichen.

Für die Umsetzung der Gleichberechtigung im Gesetzbuch brauchte es immer wieder den Druck von Frauenverbänden und Bundesverfassungsgericht. Erst 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, 1977 erfolgte die Reform des Ehe­ und Familienrechts und im Jahr 1980 trat das Gesetz über die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz in Kraft. 1994 folgte das zweite Gleichberechtigungsgesetz und die Ergänzung des Gleichberechtigungsartikels im Grundgesetz: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Rechtlich ist die Gleichberechtigung heute weitgehend erreicht. Doch Verfassungstext und Alltagswirklichkeit klaffen oft noch auseinander. Wenn es um gleiche Chancen für Männer und Frauen geht, existiert in unserer Gesellschaft nach wie vor ein Defizit!

2019 hat die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg das Faltblatt „Die vier Mütter des Grundgesetzes – ein Glücksfall für die Demokratie“ herausgegeben. Unter folgendem Link kann das Faltblatt als Druckexemplar bestellt oder heruntergeladen werden:

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