Wie stellen Sie sich den Garten Eden vor? Als graue Schwarzweißfläche voller Steine, die sich im Sommer aufheizt und ihre Wärme abgibt? Oder geht Ihre Vorstellung in diese Richtung: Der Garten Eden als blühende, grüne Oase, mit Blumen, Wiesen, Büschen, Bäumen, Schmetterlingen, summenden Bienen und Hummeln, voller Düfte und am Abend mit einer kühlen und frischen Brise? Ein lebendiger Ort auf alle Fälle.

An dieser Vorstellung orientiert sich die Landesbauordnung Baden-Württemberg, die „Grünflächen“ zwischen den Häusern vorschreibt und sich gegen die Schottergärten, versteinerte Gärten, ausspricht. Als einen Ort, der saubere Luft produziert, Farbe für unsere Augen und unsere Seele bietet, der zur Abkühlung unserer Siedlungen beiträgt, statt sie immer wärmer und ärmer an Farbe und Form zu machen.[1]

Die grün-schwarze Landesregierung hat sich auf eine Novelle des Naturschutz- und Landwirtschaftsgesetzes geeinigt. Die Landesregierung brachte am Donnerstag, 25. Juni 2020 ihren Gesetzentwurf für mehr Artenschutz ins Parlament ein. Dieser sieht unter anderem vor, dass Schottergärten im Interesse des Artenschutzes und der Artenvielfalt vermieden werden sollen. [2] Umweltminister Franz Untersteller und Landwirtschaftsminister Peter Hauk äußerten sich dazu am Freitag, 26. Juni 2020: „Wir freuen uns, dass die Gesetzesnovelle einen weiteren wichtigen Schritt genommen hat.“[3]

Jedes Bauwerk, ob auf dem Land oder in der Stadt, jede Straße, Gartenhütte oder Carport verdrängt ein Stück Natur und versiegelt den Boden. Dieser Flächenverbrauch ist in gewissem Umfang unvermeidlich. Daher ist es umso wichtiger, „dass wir die verbleibenden Zwischenräume so gestalten, dass die Natur einen Platz findet – auch zu unserem eigenen Vorteil. Die Wissenschaft spricht von Ökosystem-Dienstleistung, die eine gesunde Natur für uns erbringt: Kurz: Einen Ort, der kein Schottergarten ist.“[4] Gerade im Hinblick auf den Klimawandel, das Insektensterben und den allgemeinen Artenrückgang sind diese Rückzugräume besonders wichtig.

Vorreiterin in diesem Bereich ist die Stadt Erlangen, die Betonwüsten bei Neu- und Umbauten konsequent verbietet. Des Weiteren müssen alle Flachdächer und fensterlose Fassaden begrünt werden. „Das Prinzip der Freiwilligkeit, so die Stadtverwaltung, habe nichts gebracht. Darum wurde nun die Freiflächengestaltungssatzung entsprechend ergänzt.“[5]

Schaffen Sie für Tiere und Menschen und für unser Klima Ihr kleines Paradies und schaffen Sie einen Garten Eden zwischen Ihren Häusern, auf Ihrem Flachdach, Ihrem Carport. Geben Sie der Natur ein kleines Stück zurück.

Möchten Sie mehr erfahren zu den Hintergründen und Vorteilen einer blühenden Freifläche und Ihren Möglichkeiten, dies umzusetzen? Dann schauen Sie hier und da.

 

[1] Vgl. Bronner, Dr. Gerhard: „Natur im Siedlungsbereich. „Versteinerte Gärten“: Neuer LNV-Flyer zu Schottergärten. Wie Schottergärten Pflanzen, Tieren und dem Kleinklima schaden“ Pressemitteilung, 03.06.2020. Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V., Stuttgart

[2] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/verbot-schottergaerten-in-bw-100.html. 13.07.2020

[3] https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.naturschutz-und-landwirtschaftsgesetz-in-baden-wuerttemberg-schottergaerten-sind-kuenftig-verboten.1c2478bc-f64a-42bc-9745-fb235434a9ab.html.13.07.2020

[4] LNV: Versteinerte Gärten. Wie Schottergärten Pflanzen, Tieren und dem Kleinklima schaden.06/2020. Stuttgart

[5] Carstens, Peter: Steriler Gartentrend: Immer mehr Kommunen verbieten Schottergärten. 26.02.2020. https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/20235-rtkl-steriler-gartentrend-immer-mehr-kommunen-verbieten-schottergaerten.11.06.2020