Mit der Anerkennung des Bildungs- und Sozialwerkes als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtliche Führungskräfte durch das neue Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg (BzG BW) ist eine jahrzehntelange Forderung des LandFrauenverbandes Württemberg-Baden e.V. umgesetzt worden.
Damit können die Ortsvorsitzende, die Kassiererin, die Schriftführerin und Vorstandmitglieder den Antrag auf Bildungszeit für Maßnahmen aus dem Projekt „Fit für’s Ehrenamt“ stellen. Künftig werden auch Frauen, die kommunalpolitische Seminare und den Übungsleiterinnen-Lehrgang besuchen, für die Wochentage Bildungszeit beantragen können.

Die Veranstaltungen sind bisher schon auf sechs bis acht Unterrichtseinheiten ausgerichtet, wie im Gesetz vorgeschrieben. Künftig werden alle Veranstaltungen in diesem Bereich pro Tag mit acht Unterrichtseinheiten und damit sechs Stunden durchgeführt.

Beantragt werden muss die Bildungszeit spätestens neun Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Nähere Informationen sowie das Formular zur Beantragung finden Sie unter www.bildungszeit-bw.de

 


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